Tag Archive: Kretzschmar

Erblasser im Ausland haben Handlungsbedarf

Mit Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung in Deutschland im August 2015 sollten alle Erblasser, die sich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhalten, Ihre letztwilligen Verfügungen überprüfen (lassen). Denn ab dann gilt das Erbrecht des Landes, in dem der Erblasser seinen letzten…
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Anwälte

Peter Kretzschmar • Notar a. D. • Bau- und Architektenrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht Details           Peter Gahbler • Als Notar zugelassen seit 1998 • Fachanwalt für Verkehrsrecht • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft…
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