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Die Fördekanzlei ist eine alteingesessene Rechtsanwalts- und Notarkanzlei mit moderner Technik im Herzen Eckernfördes. Seit nunmehr über 50 Jahren betreuen wir Bürger, Unternehmen, Kaufleute und Landwirte aus Eckernförde und der weiteren Umgebung, aber auch darüber hinaus. Kompetenz und schnelles Arbeiten zeichnen uns ebenso aus wie eine besondere Nähe zu unseren Mandanten. Wir sind für Sie da, informieren Sie sich hier und nehmen Sie mit uns Kontakt für ein persönliches Gespräch auf.
Aktuelle News
Teilsperrung Reeperbahn im Bereich Baustelle Nooröffnung (Durchlassbauwerk)
Aufgrund der seit dem 13. Januar 2025 bestehenden Teilsperrung der Reeperbahn im Bereich Baustelle Nooröffnung (Durchlassbauwerk) ist eine Einfahrt in die Langebrückstraße nur noch aus Richtung Stadtmitte möglich.
Bitte beachten Sie, dass wegen der Baustelle ein direktes Abbiegen in die Reeperbahn nicht mehr erlaubt ist. Wir empfehlen daher, über alternative Routen aus Richtung Norden über Schleswiger Straße, Riesebyer Straße, Gaehtjestraße zur Kanzlei zu gelangen, alternativ die B76 und dann über den Schulweg in die Reeperbahn, von dort kann dann rechts in die Langebrückstraße eingefahren werden. Parkplätz stehen im Umfeld aufgrund des baustellenbedingten Wegfalls des Parkplatzes am Steindamm nur eingeschränkt am Hafen und am Rundspeicher zur Verfügung. Der gesamte restliche Bereich weist leider nur noch Anwohnerparkplätze auf.
Ermittlung des merkantilen Minderwerts brutto oder netto?
Die bisher bei vorsteuerabzugsberechtigen Geschädigten eines Verkehrsunfalls streitige Frage, ob der sachverständig festgestellte Minderwert (oft als steuerneutral bezeichnet) um einen Mehrwertsteueranteil zu reduzieren ist, hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom vom 16.7.2024 (Aktenzeichen VI ZR 205/23) beantwortet; die sich daraus ergebende Rechtslage wird von allen Unfallbeteiligten, Sachverständigen, Rechtsanwälten und Gerichten künftig zu beachten sein.
Zusammengefasst hat der BGH entschieden, dass die Ermittlung des Minderwertes auf Basis von Nettowerten zu erfolgen hat, dies zudem unabhängig davon, ob es sich um einen vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten oder einen nicht vorsteuerabzugsberechtigten privaten Geschädigten handelt. Sachverständige werden künftig zu beachten haben, dass ihre Minderwertermittlung ausdrücklich ausweisen muss, dass sie auf Basis von Nettowerten erfolgt ist; sollte die Ermittlung auf Basis von Bruttowerten erfolgt sein, wäre ein Abzug in Höhe der Mehrwertsteuer für die Schadenermittlung vorzunehmen. Eine Bezeichnung als „steuerneutral“ ist dabei ungeeignet, da sich – insbesondere bei privaten Geschädigten – daraus nicht ergibt, auf welcher Grundlage der Sachverständige seine Wertermittlung vorgenommen hat. Da der Geschädigte die Beweislast für die Höhe des von ihm geltend gemachten Anspruchs trägt, sollte er darauf hinwirken, dass von vornherein klar ist, dass der Sachverständige die Ermittlung der Wertminderung auf Basis von Nettowerten vorgenommen hat.
Geänderte Bürozeiten
Unsere Bürozeiten werden Freitags – zunächst – dahingehend geändert, dass das Büro ab 13 Uhr nur nach Vereinbarung zugänglich ist. Ohne vorherige Absprache können Sie uns also freitags ab 13 Uhr nicht persönlich erreichen. Unsere sonstige Erreichbarkeit bleibt hiervon unberührt. Wir bitten um Verständnis für die geringe Einschränkung der persönlichen Erreichbarkeit ohne vorherige Anmeldung.