Die Fördekanzlei

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Die Fördekanzlei ist eine alteingesessene Rechtsanwalts- und Notarkanzlei mit moderner Technik im Herzen Eckernfördes. Seit nunmehr über 50 Jahren betreuen wir Bürger, Unternehmen, Kaufleute und Landwirte aus Eckernförde und der weiteren Umgebung, aber auch darüber hinaus. Kompetenz und schnelles Arbeiten zeichnen uns ebenso aus wie eine besondere Nähe zu unseren Mandanten. Wir sind für Sie da, informieren Sie sich hier und nehmen Sie mit uns Kontakt für ein persönliches Gespräch auf.

Aktuelle News

Ermittlung des merkantilen Minderwerts brutto oder netto?

Die bisher bei vorsteuerabzugsberechtigen Geschädigten eines Verkehrsunfalls streitige Frage, ob der sachverständig festgestellte Minderwert (oft als steuerneutral bezeichnet) um einen Mehrwertsteueranteil zu reduzieren ist, hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil  vom vom 16.7.2024 (Aktenzeichen VI ZR 205/23) beantwortet; die sich daraus ergebende Rechtslage wird von allen Unfallbeteiligten, Sachverständigen, Rechtsanwälten und Gerichten künftig zu beachten sein.

Zusammengefasst hat der BGH entschieden, dass die Ermittlung des Minderwertes auf Basis von Nettowerten zu erfolgen hat, dies zudem unabhängig davon, ob es sich um einen vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten oder einen nicht vorsteuerabzugsberechtigten privaten Geschädigten handelt. Sachverständige werden künftig zu beachten haben, dass ihre Minderwertermittlung ausdrücklich ausweisen muss, dass sie auf Basis von Nettowerten erfolgt ist; sollte die Ermittlung auf Basis von Bruttowerten erfolgt sein, wäre ein Abzug in Höhe der Mehrwertsteuer für die Schadenermittlung vorzunehmen. Eine Bezeichnung als „steuerneutral“ ist dabei ungeeignet, da sich – insbesondere bei privaten Geschädigten – daraus nicht ergibt, auf welcher Grundlage der Sachverständige seine Wertermittlung vorgenommen hat. Da der Geschädigte die Beweislast für die Höhe des von ihm geltend gemachten Anspruchs trägt, sollte er darauf hinwirken, dass von vornherein klar ist, dass der Sachverständige die Ermittlung der Wertminderung auf Basis von Nettowerten vorgenommen hat.

Pressemitteilung des BGH Nr. 159/24 vom 7.8.2024

BGHUrt. v. 16.7.2024 – VI ZR 205/23

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Mein Justizpostfach: Sichere Kommunikation mit Justiz, Behörden, Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern

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Mein Justizpostfach: Sichere Kommunikation mit Justiz, Behörden, Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern. Das Justizpostfach ermöglicht eine sichere, verschlüsselte Kommunikation mit Justiz, Behörden etc., ohne die Notwendigkeit einer eigenen elektronischen Signatur. Weitere Informationen hierzu finden sich in dem verlinkten Flyer sowie im Justizportal des Bundes und auf der Homepage des EGVP.

Selbstverständlich können Sie auch mit uns auf diesem Weg kommunizieren. Darüber hinaus stellen wir diverse weitere Wege zur Verfügung, zum Beispiel können Sie sich gerne per Email oder über die WebAkte, die ebenfalls einen sicheren verschlüsselten Weg darstellt, an uns wenden. Natürlich sind wir weiterhin auch persönlich, per Post, Telefon oder Fax erreichbar.