Urteil des BGH zu Abschluss- und Vermittlungskosten in einem Riester Altersvorsorgevertrag

Der BGH hat mit Urteil vom 21. November 2023 über eine Klausel zu Abschluss – und Vermittlungskosten in einem Riester Altersvorsorgevertrag für den Fall der Vereinbarung einer anschließenden Leibrente entschieden. Er hat dabei die in den Bedingungen vereinbarte Regelung „im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer gegebenenfalls Abschluss – und/oder Vermittlungskosten belastet.“ als AGB angesehen und wegen Unklarheit als unwirksam beurteilt.

Die Entscheidung dürfte über den konkreten Fall hinaus in den Grundlagen des Urteils verallgemeinerungsfähig sein und daher auch für andere vergleichbare Fälle und Klauseln anwendbar sein. Geltend gemachte Ansprüche bzw. verrechnete Beträge wären dann unbegründet und könnten zurückverlangt werden.

 

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 194/2023

Urteil des Bundesgerichtshofs, Az. XI ZR 290/22