Service

Allgemeines

Hier erhalten Sie einige allgemeine Hinweise, zudem können Sie Unterlagen herunterladen, die Sie u. U. benötigen. Besonderheiten einzelner Rechtsgebiete finden Sie auf den entsprechend bezeichneten Seiten.

Kosten:

Die anwaltliche Vergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. In zivilrechtlichen Angelegenheiten richtet sich die Vergütung dabei regelmäßig nach dem Gegenstandswert, im Ordnungswidrigkeits- und Strafrecht gelten Rahmengebühren.

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben: Bitte bringen Sie Ihre Versicherungspolice mit. Wir überprüfen für Sie gerne, ob Ihre Rechtschutzversicherung Ihnen Deckungsschutz erteilt.

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und sich anwaltliche Hilfe nicht leisten können: Für die außergerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen gibt es für Sie bei bestehender Bedürftigkeit die Möglichkeit, über das für Sie zuständige Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein zu beschaffen. Gegen Vorlage des Beratungshilfescheins spätestens beim ersten Besprechungstermin und gegen Zahlung einer gesetzlich geregelten einmaligen Gebühr (zur Zeit 15 €) helfen wir Ihnen gerne.

Für gerichtliche Auseinandersetzungen besteht im Zweifel die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat zur Folge, dass Sie für die Gerichtskosten und die Ihnen entstehenden Anwaltskosten entweder keine Zahlungen leisten müssen oder ihnen eine Ratenzahlung bewilligt wird.

Vordrucke:

Hier gelangen Sie zu weiteren Rechtsgebieten:

Informationen zur WebAkte: