Bundesverfassungsgericht zum Zugang des Betroffenen im OWi-Verfahren zu außerhalb der Ermittlungsakte befindlichen Informationen
Das Bundesverfassungsgericht hat Urteile des AG Hersbruck und OLG Bamberg aufgehoben und die Sache an das AG zurückverwiesen, nachdem dem Betroffenen kein Zugang zu außerhalb der Ermittlungsakte liegenden Informationen gewährt worden war.