Urteil zur Endgerätewahlfreiheit bei einem Mobilfunkvertrag mit Internetnutzung

Urteil zur Endgerätewahlfreiheit bei einem Mobilfunkvertrag mit Internetnutzung:

 

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, die eine mobile Nutzung mit kabelgebundenen Geräten verbietet (z. B. stationären LTE-Routern), ist unwirksam. Die in der in jedem Mitgliedstaat unmittelbar geltenden Verordnung (EU) 2015/2120 festgelegte Endgerätewahlfreiheit kann nicht wirksam ausgeschlossen werden. Es kommt auch nicht darauf an, auf welche technische Weise der Internetzugang realisiert wird. Der Nutzer kann grundsätzlich unter den verfügbaren Endgeräten frei auswählen.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs v. 04.05.2023

Urteil des Bundesgerichtshofs v. 04.05.2023, Az. III ZR 88/22