Berücksichtigung zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung bereits gelöschter Punkte rechtswidrig!
Werden im Fahrerlaubnisregister eingetragene Punkte zwar nach dem Tattag, aber vor einer behördlichen Maßnahme gelöscht, darf die gelöschte Eintragung und der darauf beruhende Punktestand nicht mehr für den Betroffenen nachteilig verwertet werden. Aus § 29 VII 1 StVG ergibt sich…
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