Halten eines Mobiltelefons durch Ablegen auf dem Oberschenkel
Nach Auffassung des BayObLG wird ein elektronisches Gerät, im konkreten Fall ein Mobiltelefon auch dann im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 gehalten, wenn es vor Antritt der Fahrt auf dem Oberschenkel abgelegt und – ohne…
Read more