Schlagwort-Archiv: Corona
Unsere Tätigkeit findet auch in notariellen Angelegenheiten im Hinblick auf die gesetzliche Amtsgewährungspflicht uneingeschränkt statt. Wir bitten im Hinblick auf die im öffentlichen Interesse erbetene Reduzierung von Sozialkontakten allerdings primär um Kontaktaufnahme über Telefon, Fax, email oder Post. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von Beurkundungsterminen mit Anwesenheit der Beteiligten und des Notars. Allerdings bitten wir darum, dass aus Anlass der momentanen Situation nur die Urkundsbeteiligten teilnehmen und selbstverständlich alle Hygieneregeln einzuhalten sind. Sollten Krankheitssymptome vorliegen bitten wir unbedingt um vorherige Kontaktaufnahme, um ggf. das Beurkundungsverfahren entsprechend anzupassen.
Aus gegebenem Anlass und im Hinblick auf die Empfehlungen der Bundes- und Landesregierung soziale Kontakte auf das Nötige zu reduzieren (. siehe auch EILMELDUNG! Gerichtstermine in Schleswig-Holstein bis 19.04.2020 sollen aufgehoben werden bitten wir im Interesse unserer Mandanten und Mitarbeiter darum, dass Besucher und Mandanten, die Grippe- oder Erkältungssymptome aufweisen, ausschließlich telefonisch, per email oder über die WebAkte Kontakt mit uns aufnehmen, bei bestehenden Mandaten übermitteln wir gerne die Daten für den Mandanten-Login. Wir bitten auch ansonsten, persönlichen Kontakt – soweit nicht erforderlich – zu vermeiden und stehen gerne über alle Kommunikationsmittel zur Verfügung, nach vorheriger Absprache steht auch ein Chat oder Videochat zur Verfügung.
Es liegt hier keinerlei Infektion vor; diese Maßnahmen sollen lediglich die Bemühungen zur Reduzierung der Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus unterstützen und dazu beitragen, weitere Verschärfungen der Situation zu verhindern.
Wir bitten daher um Verständnis; selbstverständlich werden Ihre Angelegenheiten uneingeschränkt weiterbearbeitet; wir sind auch weiterhin für Sie erreichbar.
Die aktuelle Landesverordnung, aus der sich die Einzelheiten zur Schließung von Beherbungsbetrieben, touristischen Reisen und zur Schließung von Geschäften mit Ausnahmen ergeben, finden Sie hier, zudem die Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Aus zuverlässiger Quelle wurde mitgeteilt, dass den Gerichten empfohlen worden ist, alle Gerichtstermine bis 19.04.2020 – soweit nicht unaufschiebbar – auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen.
Beachten Sie bitte auch Erreichbarkeit per email und Telefon.